Zur Übersicht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bank- und Kapitalmarktrecht begleiten wir Finanzinstitute, Unternehmen und Investoren bei Finanzierungen, Kapitalmarkttransaktionen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Wir strukturieren Verträge, klären Compliance-Pflichten und setzen Ansprüche durch oder wehren sie ab. So sichern wir rechtliche Verlässlichkeit bei Ihren finanzwirtschaftlichen Entscheidungen.

Unsere Leistungen

Bankaufsichtsrecht und Zulassungen

  • Zulassungsverfahren für Kreditinstitute und Finanzdienstleister begleiten
  • Notifikationen und Änderungsanzeigen bei der BaFin koordinieren
  • Aufbau- und Ablauforganisation rechtssicher gestalten
  • Risikomanagement, Compliance und Geldwäscheprävention implementieren
  • Auslagerungen und IT-Sicherheitsanforderungen umsetzen

Unternehmensfinanzierung und Kreditverträge

  • Kreditverträge und Sicherheitenvereinbarungen verhandeln
  • Konsortialfinanzierungen und Schuldscheinplatzierungen strukturieren
  • Projektfinanzierungen und Akquisitionsfinanzierungen rechtlich begleiten
  • Covenants und Kreditbedingungen prüfen und gestalten
  • Kreditsicherheiten bestellen und durchsetzen

Restrukturierung und Sanierung

  • Kreditrestrukturierungen rechtlich begleiten
  • Sanierungskonzepte rechtlich absichern
  • Nachverhandlungen mit Finanzierungspartnern führen
  • Rangrücktritte und Stundungsvereinbarungen gestalten
  • Insolvenzprophylaxe und Krisenfrüherkennung

Kapitalmarktemissionen und Prospektrecht

  • Öffentliche und private Platzierungen strukturieren
  • Wertpapierprospekte erstellen und prüfen
  • Anleiheemissionen und Genussrechtsplatzierungen begleiten
  • Basisinformationsblätter und Verkaufsdokumente gestalten
  • Prospekthaftung und Emittentenhaftung klären

Kapitalmarkt-Compliance und Meldepflichten

  • Ad-hoc-Publizität und Insiderinformationen managen
  • Directors‘ Dealings und Meldepflichten umsetzen
  • Finanzberichterstattung und Transparenzpflichten erfüllen
  • Marktmissbrauchsrecht und Marktmanipulation vermeiden
  • Corporate-Governance-Anforderungen implementieren

Anlageberatung und Finanzinstrumente

  • Geeignetheitsprüfung und Beratungsdokumentation sicherstellen
  • Aufklärungspflichten bei Finanzprodukten erfüllen
  • Provisionsvereinbarungen und Interessenkonflikte regeln
  • Vertriebsvereinbarungen für Finanzprodukte gestalten
  • MiFID-Anforderungen und Wohlverhaltensregeln umsetzen

Streitigkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Falschberatung und fehlerhafte Aufklärung geltend machen oder abwehren
  • Prospekthaftung und Produktfehler rechtlich durchsetzen
  • Derivate- und Swap-Verträge auf Wirksamkeit prüfen
  • Kurzläufer und Schrottimmobilien rechtlich aufarbeiten
  • Schadensersatzansprüche von Anlegern vertreten

Aufsichtsrechtliche Verfahren und Rechtsschutz

  • Verfahren vor der BaFin und EZB führen
  • Aufsichtsrechtliche Anordnungen anfechten
  • Widerspruchs- und Klageverfahren im Aufsichtsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren abwehren
  • Verwaltungsgerichtliche Vertretung übernehmen

Ihre Ansprechpartner

Dr. jur. Ulrich
Hartmann

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Thomas M.
Kühne

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Medizinrecht, Handelsrecht und Gesellschafts­recht

Eine gute Beratung beginnt mit einem Gespräch. Melden Sie sich gerne – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.