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Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht vertreten wir Gläubiger von insolventen Unternehmen und Privatpersonen in Bezug auf die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und insbesondere die Geltendmachung von Privilegierungen wie Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten. Dabei liegt der Fokus darauf, die Besonderheiten des Insolvenzrechts trotz des damit verbundenen Schutzes der Insolvenzmasse in Bezug auf die Gläubigerrechte so zu wahren, dass der Gläubiger möglichst nicht nur eine unbefriedigende Insolvenzquote erhält, sondern möglichst durch Geltendmachung besonderer Rechtspositionen eine weitergehende Befriedigung seiner Forderungen erhält.

Ihr Ansprechpartner

Dr. jur. Ulrich
Hartmann

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht

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